Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Halveo und seinen Nutzern. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Stand: 06.05.2026.

§ 1Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter der Halveo-Dienste ist Fabian Meyer, Marbacher Str. 11/1, 78086 Brigachtal, Deutschland (im Folgenden "Halveo" oder "wir"). Kontakt: kontakt@meyso.de.

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Halveo-Web-App und der zugehörigen mobilen Progressive Web App. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.

Halveo richtet sich an private Vermieter und kleinere gewerbliche Vermieter mit Sitz in Deutschland. Eine Nutzung außerhalb Deutschlands oder durch professionelle Hausverwaltungen ist nur nach individueller Vereinbarung zulässig.

§ 2Leistungsbeschreibung

Halveo stellt eine internetbasierte Software zur Verfügung, mit der Nutzer ihre Mietobjekte digital verwalten können. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Tarif-Beschreibung unter halveo.de/preise und der bei Vertragsschluss gewählten Variante. Halveo darf den Funktionsumfang weiterentwickeln, solange der wesentliche Vertragszweck gewahrt bleibt.

Halveo ist ein digitales Hilfsmittel und ersetzt weder steuerliche Beratung, Rechtsberatung noch Buchhaltung. KI-gestützte Vorschläge (Belegerkennung, Mietvertrag-Auslesung, Email-Klassifizierung) sind unverbindlich und stets vom Nutzer zu prüfen, bevor er sie übernimmt.

§ 3Vertragsschluss und Tarife

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Nutzer ein Halveo-Konto erstellt und beim ersten Tarif-Wechsel oder Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung ausdrücklich akzeptiert.

Folgende Tarife stehen zur Auswahl:

  • Free: kostenfreie Basisversion mit 1 Wohneinheit, ohne KI-Funktionen oder Mehr-Personen-Verwaltung. Halveo darf ungenutzte Free-Konten nach 12 Monaten Inaktivität nach vorheriger E-Mail-Benachrichtigung löschen.
  • Solo: für private Vermieter mit bis zu 10 Wohneinheiten.
  • Pro: für gewerbliche Vermieter und Mehr-Standort-Setups mit bis zu 30 Wohneinheiten.

Aktuelle Preise und Inklusiv-Mengen ergeben sich aus der Preisseite. Alle Preise verstehen sich, soweit Halveo nach § 19 UStG als Kleinunternehmer firmiert, ohne Umsatzsteuer.

§ 4Laufzeit, Kündigung, Datenexport

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bei Monatstarifen kann der Nutzer mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Bei Jahrestarifen beträgt die Frist 30 Tage zum Ende des laufenden Abrechnungsjahres. Die Kündigung erfolgt direkt im Kundenportal des Zahlungs-Dienstleisters oder per E-Mail an kontakt@meyso.de.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Halveo kann insbesondere kündigen, wenn der Nutzer trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug ist, gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder die Plattform für rechtswidrige Zwecke nutzt.

Vor Ablauf des Vertrags kann der Nutzer seine Daten jederzeit als ZIP-Archiv (PDF / CSV / JSON) exportieren. Nach Vertragsende stellen wir die Daten zusätzlich für 30 Tage zum Abruf bereit. Anschließend werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (§ 147 AO, § 257 HGB) entgegensteht.

§ 5Mitwirkungspflichten des Nutzers

Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Stellt er fest, dass sein Zugang missbraucht wird, hat er Halveo unverzüglich zu informieren.

Der Nutzer trägt die Verantwortung dafür, dass er zur Speicherung und Verarbeitung der von ihm eingestellten Daten berechtigt ist. Insbesondere muss er sicherstellen, dass er die nach Art. 14 DSGVO erforderlichen Informationen an seine Mieter und sonstige Betroffene weitergegeben hat. Halveo bietet hierfür eine Vorlage unter /legal/datenschutz an, die dem Mieter zur Information vorgelegt werden kann.

Inhalte, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, dürfen nicht hochgeladen werden. Halveo darf solche Inhalte ohne Vorankündigung sperren.

§ 6Mieter als Mit-Nutzer

Der Vermieter kann Mieter zur Halveo-Mieter-App einladen. Mieter schließen keinen eigenen entgeltlichen Vertrag mit Halveo ab, sie nutzen die App auf Grundlage ihres Mietverhältnisses und einer gesonderten Nutzungserklärung beim ersten Login.

Halveo verarbeitet die Mieterdaten als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die hierfür notwendige Vereinbarung (AVV) wird mit Abschluss des Vermieter-Abos automatisch in der Fassung unter /legal/avv mitgeschlossen.

§ 7Verfügbarkeit und Wartung

Halveo bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 Prozent im Jahresmittel, gemessen am Zugriff auf app.halveo.de. Nicht in die Berechnung einbezogen werden Ausfälle durch höhere Gewalt, Wartungsfenster (angekündigt mindestens 24 Stunden im Voraus) und Störungen bei Drittdienstleistern (insbesondere Vercel, Supabase, Stripe, Google), sofern Halveo diese nicht zu vertreten hat.

Halveo darf die Plattform vorübergehend einschränken oder pausieren, wenn dies zur Wartung, Sicherheit oder Funktionserweiterung erforderlich ist. Notfall-Updates aus Sicherheitsgründen sind ohne Vorankündigung zulässig.

§ 8Preise, Zahlung, Verzug

Die Vergütung wird im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungs-Dienstleister Stripe per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder anderen dort angebotenen Verfahren. Halveo erhält und speichert keine Zahlungsmittel-Daten.

Bei Zahlungsverzug ist Halveo berechtigt, den Zugang nach erfolgloser Mahnung mit Zahlungsfrist von 7 Tagen zu sperren. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe (§§ 286, 288 BGB) berechnet.

§ 9Preisanpassungen

Halveo darf die Preise mit einer Vorlauffrist von mindestens 60 Tagen anpassen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse. Der Nutzer kann den Vertrag bei einer Preiserhöhung außerordentlich zum Wirksamkeitstermin der Änderung kündigen. Widerspricht der Nutzer der Änderung nicht innerhalb der Frist und nutzt er die App nach dem Wirksamkeitstermin weiter, gilt die Änderung als angenommen. Halveo weist auf diese Folgen in der Änderungsmitteilung gesondert hin.

§ 9aKeine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung

Halveo ist eine Software zur Immobilien- und Finanzverwaltung, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) oder des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

Berechnungen zur Abschreibung (AfA), Klassifizierungen von Belegen (Werbungskosten, Erhaltungsaufwand, Anschaffung, Herstellungskosten), Hochrechnungen für die Anlage V, Cashflow-Forecasts, Steuer- Schätzungen, Vorschläge zu Förderungen sowie Hinweise zu mietrechtlichen Fristen (z. B. Staffelmiete, Mieterhöhung nach § 558 BGB) sind Orientierungshilfen und kein verbindliches Beratungsergebnis. Der Nutzer ist verpflichtet, alle steuer- und rechtsrelevanten Angaben vor Einreichung beim Finanzamt, beim Mieter oder bei Behörden eigenständig zu prüfen und im Zweifel einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.

Halveo übernimmt keine Haftung für Nachzahlungen, Säumniszuschläge, Zinsen, Bußgelder oder sonstige Schäden, die aus der Anwendung von durch Halveo berechneten oder vorgeschlagenen Werten in einer Steuererklärung, einer Mieterhöhung, einer Nebenkostenabrechnung, einer Kündigung oder einem sonstigen rechtsrelevanten Vorgang entstehen.

§ 9bKI-gestützte Verarbeitung

Halveo verarbeitet Belege, E-Mails, Dokumente und Texte mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (insbesondere Google Gemini, betrieben von Google LLC, USA). Die KI extrahiert Felder wie Händler, Betrag, Datum, Rechnungsnummer, klassifiziert Belege nach Kategorie und schlägt Verknüpfungen mit Objekten, Anlagegütern oder Förderprogrammen vor.

Diese Verarbeitung ist fehleranfällig. Falsche oder unvollständige Extraktion ist möglich und kann zu falschen Beträgen, falscher Steuer-Klassifizierung oder falschen Zuordnungen führen. Halveo zeigt für jedes extrahierte Feld einen Konfidenz-Wert oder markiert es als "zu prüfen". Der Nutzer ist verpflichtet, KI- Ergebnisse vor steuer- oder rechtsrelevanter Verwendung visuell gegen den Original-Beleg zu prüfen.

Halveo haftet nicht für Schäden, die aus der ungeprüften Übernahme KI-generierter Werte entstehen. Dies gilt insbesondere für OCR- Ergebnisse von Belegen, für Klassifizierungs-Vorschläge und für Förder-Empfehlungen.

Eine Verarbeitung sensibler Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO durch KI findet nicht statt. Soweit Halveo personenbezogene Daten über eine KI verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework und der EU-Standardvertragsklauseln. Details regelt die Datenschutzerklärung.

§ 10Haftung

Halveo haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Halveo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Halveo nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Eingaben des Nutzers, Datenverlust durch unterlassene Backups durch den Nutzer oder durch die Auslegung von KI-Vorschlägen ohne eigene Prüfung entstehen.

Halveo haftet nicht für Schäden aus der Nichtverfügbarkeit der Dienste während angekündigter Wartungsfenster oder aus höherer Gewalt (z. B. Ausfall von Drittanbietern wie Supabase, Vercel, Google, Stripe). Die Verfügbarkeit wird im Jahresmittel mit 99,5 % angestrebt, jedoch nicht garantiert.

Die Haftung für Vermögensschäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf die Höhe der vom Nutzer in den letzten 12 Monaten an Halveo gezahlten Beträge begrenzt, höchstens jedoch auf 1.000 EUR pro Schadenfall. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt.

§ 11Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Widerrufsbelehrung.

Wenn Sie ausdrücklich zustimmen, dass wir mit der Bereitstellung der Dienste vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und gleichzeitig bestätigen, dass Sie damit Ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald wir den Vertrag vollständig erfüllen, erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 4 BGB. Bei einem Abo-Vertrag mit fortlaufender Erbringung haben Sie bei Widerruf nach Beginn der Leistung den Wert der bis dahin erbrachten Leistung anteilig zu vergüten.

§ 12Affiliate-Programm

Halveo betreibt ein Empfehlungs-Programm. Teilnahmebedingungen, Provision-Höhe und Auszahlungsmodalitäten regelt eine separate Affiliate-Vereinbarung. Die Affiliate-Tätigkeit wird im Verhältnis zwischen Halveo und Affiliate auf eigene Rechnung des Affiliates ausgeübt; eine Anstellung oder ein Arbeitsverhältnis besteht nicht.

Der Affiliate ist eigenständig steuer- und sozialversicherungspflichtig. Halveo führt keine Steuern oder Sozialabgaben ab. Bei Affiliate-Tätigkeit gewerblichen Umfangs (insbesondere bei regelmäßiger oder strukturierter Anwerbung) hat der Affiliate eine Gewerbeanmeldung selbst vorzunehmen.

Provisionen werden nur für Abschlüsse innerhalb des Tracking- Zeitfensters gezahlt, die nicht widerrufen, storniert oder per Refund rückabgewickelt wurden. Bei Verstoß gegen Werbe-Richtlinien (z. B. Spam, Cookie-Stuffing, unzulässige Markennutzung, Anwerbung eigener Accounts) entfällt der Provisionsanspruch. Halveo behält sich vor, das Affiliate-Programm jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden; bis dahin entstandene unstrittige Provisionsansprüche werden ausgezahlt.

§ 13Digitale Signaturen

Halveo bietet eine Funktion zur elektronischen Unterzeichnung von Dokumenten (z. B. Mietverträge, Übergabeprotokolle, Mieterhöhungs-Zustimmungen). Die angebotene Signatur ist eine einfache elektronische Signatur (EES) im Sinne von Art. 3 Nr. 10 der eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014.

Die Signatur ist nicht als qualifizierte elektronische Signatur (QES) im Sinne von Art. 3 Nr. 12 eIDAS oder als fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) im Sinne von Art. 3 Nr. 11 eIDAS einsetzbar. Sie ersetzt nicht die handschriftliche Unterschrift, wo das Gesetz Schriftform (§ 126 BGB) verlangt, insbesondere nicht bei:

  • Kündigungen von Mietverträgen (§ 568 Abs. 1 BGB)
  • Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (§ 550 BGB)
  • Bürgschaftserklärungen von Verbrauchern (§ 766 BGB)
  • Notariell zu beurkundenden Geschäften (z. B. Grundstückskaufverträgen)

Für nicht formgebundene Erklärungen (z. B. Bestätigungen, Zustimmungen, Mietverträge unter einem Jahr) ist die Signatur rechtsgültig. Halveo erstellt zu jeder Signatur ein Audit- Protokoll mit Zeitpunkt, IP-Adresse, User-Agent und Request-ID und bettet dieses in das signierte PDF ein. Beweiswert und Beweiskraft richten sich nach den allgemeinen Regeln des § 286 ZPO (freie Beweiswürdigung) und Art. 25 eIDAS. Eine handschriftliche oder qualifizierte elektronische Signatur hat im Streitfall höhere Beweiskraft.

§ 13Änderungen dieser AGB

Halveo darf diese AGB ändern, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich wird und das Gleichgewicht des Vertrags nicht zum Nachteil des Nutzers stört. Änderungen kündigen wir mindestens 60 Tage vor Wirksamkeit per E-Mail an. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Frist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf das Widerspruchs- und Kündigungsrecht weisen wir in der Änderungsmitteilung gesondert hin.

§ 14Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleibt die Anwendung zwingender Verbraucher-Schutzvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Brigachtal, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

Die Europäische Kommission stellt eine Online-Streitbeilegungs-Plattform bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Halveo ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.